Last Update: 16.09.2026
Verbot von Projektorlampen – stimmt das?

Kurz geantwortet: In absehbarer Zeit steht kein abruptes Verbot vor der Tür, aber das Thema ist durch die EU-Regulierungen weiterhin im Fluss.
Es gibt mittlerweile einige Berichte über das Verbot von Projektorlampen, die sehr oft nicht ganz stimmen oder völlig übertrieben sind. So wurde in der Vergangenheit beispielsweise fälschlicherweise behauptet, dass bereits im Januar 2026 komplett Schluss sei – solche Meldungen gehören ins Reich der Fake News.
Wir möchten daher hier etwas Klarheit schaffen.
Es geht bei dieser Thematik im Kern um die EU-Quecksilber-Verordnung (EU) 2017/852 sowie die RoHS-Richtlinie 2011/65/EU.
- Für bestimmte ältere Lampentypen (unter anderem mit weniger als 2000 Lumen) sind die früheren Ausnahmeregelungen im Frühjahr 2025 ausgelaufen. Dies betrifft in der Praxis jedoch die wenigsten, meist ohnehin sehr alten Projektor-Modelle.
- Der Europäische Verband der Lichtindustrie, zu dem große Hersteller wie Philips und Osram gehören, hat bei der EU umfassende Fristverlängerungen für die verbleibenden professionellen und klassischen Projektorlampen beantragt.
Wie ist die aktuelle Situation?
Solange vonseiten der EU-Kommission keine endgültige Neuregelung zu den beantragten Ausnahmeregelungen getroffen ist, greift für fristgerecht eingereichte Anträge in der Regel eine Übergangsregelung, sodass die Leuchtmittel vorerst weiter im Markt verfügbar bleiben.
Der nächste große, offizielle Prüfstein betrifft Lampen mit mehr als 2000 Lumen, für die im Februar 2027 die bisherigen Fristen im Raum standen. Da die Mühlen in Brüssel bekanntermaßen langsam mahlen und die Verhandlungen über die Verlängerungen komplex sind, ist auch hier mit einer zeitlichen Verzögerung zu rechnen. Selbst wenn es in den kommenden Jahren zu einem endgültigen Verbot kommen sollte, sehen die EU-Richtlinien übergangsweise noch Abverkaufsfristen vor (in der Regel 1 Jahr nach Inkrafttreten).
Was bedeutet das?
- Entwarnung für die nächste Zeit: Niemand muss Panik haben, dass es von heute auf morgen keine Ersatzlampen mehr für seinen Beamer gibt. Die Versorgung über den Markt ist gesichert.
- Kein Nutzungsverbot: Wichtig ist zu betonen, dass es sich – falls es irgendwann dazu kommt – um ein Import- und Herstellungsverbot handelt, nicht um ein Verkaufs- oder gar Nutzungsverbot für bereits vorhandene Projektoren beim Endkunden.
- Vorsorge der Branche: Sollte sich ein tatsächliches Importverbot in Zukunft abzeichnen, werden sich Hersteller, Lieferanten sowie wir als Händler rechtzeitig mit entsprechenden Vorräten eindecken.
- Sobald es hierzu konkretere und verbindliche Entscheidungen aus Brüssel gibt, werden wir unsere Kunden selbstverständlich rechtzeitig darüber informieren.